Geprüften Meister/Meisterin für Bäderbetriebe
Die umfassenden und verantwortlichen Aufgaben als Beschäftigte in Bäderbetrieben erfordern Fachkompetenz und Handlungskompetenz. Zur Bewältigung dieser Aufgaben ist die Berufsausbildung und konsequente Weiterbildung unumgänglich.
Der Bedarf an fachlich gut ausgebildetem Betriebspersonal in Bädern führte zu dem Ausbildungsberuf "Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe" und zur beruflichen Fortbildung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte/-r Meister/-in für Bäderbetriebe".
Für die qualifizierte Wahrnehmung von verantwortlichen Führungsaufgaben in den Bäderbetrieben ist die Fortbildung zum/zur "Geprüften Meister/-in für Bäderbetriebe" unbedingt erforderlich. Dies gilt insbesondere auch für Nachwuchskräfte, die in Zukunft verantwortliche Aufgaben z. B. als Schichtleiter, stellvertretender Betriebsleiter oder Betriebsleiter übernehmen sollen.
Zielgruppe
Fachangestellte für Bäderbetriebe und Schwimmmeistergehilfen mit zweijähriger Berufserfahrung
Voraussetzung
- Abgeschlossener Ausbildungsberuf als Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe oder Schwimmmeistergehilfe/-in und mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- Nachweis von entsprechenden Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen durch Vorlage von Zeugnissen
Prüfungszulassung durch die jeweils zuständige Stelle nach BBiG sollte vorliegen! In Bayern ist dies die Bayerische Verwaltungsschule.
Lehrgangsaufbau
Der Lehrgang gliedert sich in die Teile
- Teil I Allgemeiner Teil (3 Wochen)
- Teil II und III Fachtheoretischer und fachpraktischer Teil (10 Wochen)
- Lehrgang zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (2 Wochen)
und wird berufsbegleitend in Blockform durchgeführt. Er umfasst 15 Lehrgangswochen.
Inhalte - 1. Allgemeiner Teil (Teil I)
Dauer: 3 Wochen
- Grundlagen für kostenbewusstes Handeln
- Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln
- Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb
Inhalte - 2. Fachtheoretischer und fachpraktischer Teil (Teil II/III)
Dauer: 10 Wochen
- Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
- Bädertechnik
- Bäderbetrieb
- Schwimm- und Rettungslehre
- Gesundheitslehre
- Rettungsschwimmen und Schwimmsport
- Management und Führungsaufgaben
- Betriebstechnische Situationsaufgabe
Inhalte - 3. Lehrgang zum Nachweis berufs- u. arbeitspäd. Kenntnisse
Dauer: 2 Wochen
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Termine
Der Lehrgang umfasst 15 Lehrgangswochen, die berufsbegleitend in Blockform durchgeführt wird.
| Termine für den Lehrgang 2012/2013 | |
|---|---|
| Allgemeiner Teil (Teil I) | |
| 24.09. bis 28.09.2012 | 08.10. bis 12.10.2012 |
| 15.10. bis 19.10.2012 | |
| Die Prüfung für den Teil 1 findet in der Woche vom 29.10. bis 02.11.2012 statt. | |
| Fachtheoretischer und Fachpraktischer Teil (Teil II und III) | |
| 05.11. bis 09.11.2012 | 26.11. bis 30.11.2012 |
| 03.12. bis 07.12.2012 | 17.12. bis 21.12.2012 |
| 07.01. bis 11.01.2013 | 28.01. bis 01.02.2013 |
| 18.02. bis 22.02.2013 | 25.02. bis 01.03.2013 |
| 11.03. bis 15.03.2013 | 18.03. bis 22.03.2013 |
| Die Prüfung für die Teile 2/3 findet vom 08.04. bis 11.04.2013 statt. | |
| Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse mit abschließender Prüfung | |
| vom 15.04. bis 19.04.2013 | vom 22.04. bis 26.04.2013 |
Änderungen vorbehalten
Ort
Der Lehrgang findet im BVS-Bildungszentrum Lauingen mit Unterkunft und Verpflegung statt. Eine Befreiung von der Unterkunft ist nur in Härtefällen möglich und bei der BVS vor dem jeweiligen Lehrgangsbeginn rechtzeitig zu beantragen.
Gebühren
| Lehrgang | |
|---|---|
| Allgemeiner Teil (Teil I) | 750 € |
| Fachtheoretischer und fachpraktischer Teil (Teil II und III) | 2.420 € |
| Lehrgang zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse | 630 € |
| Unterkunft und Verpflegung | |
|---|---|
| Unterkunft im EZ 46 €/Tag | Unterkunft im DZ 32 €/Tag |
| Verpflegung 127,50 €/Woche | |
Die Gebührenbescheide über Lehrgangsgebühren werden zu Beginn des jeweiligen Lehrgangsteiles erhoben. Unterkunft und Verpflegung werden gesondert in Rechnung gestellt. Zusätzlich fallen Gebühren für Zulassung und Prüfungen an (siehe zuständige Stelle).
Förderung nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG ist möglich.

