Das Bild zeigt eine Unterrichtssituation, bei der die Dozentin an der Tafel was erklärt und Schüler die Hände heben.

Einführungslehrgang Verwaltung als Qualifizierungsmaßnahme (ELV Ziel BL I / BL II)

Kurzbeschreibung

Der Einführungslehrgang Verwaltung (ELV) als Qualifizierungsmaßnahme ist ein Fernlehrgang ohne Präsenzzeiten, der in zwei Schwierigkeitsgraden angeboten wird.

  • Der Grundlehrgang mit Ziel BL I vermittelt bzw. vertieft Grundkenntnisse aus der öffentlichen kommunalen Verwaltung und dient damit als Vorbereitung auf den BL I.
  • Der Grund- und Aufbaulehrgang mit Ziel BL II frischt Kenntnisse aus dem BL I bzw. VFA-K auf, vertieft diese und dient damit als Vorbereitung auf den BL II.

Zielgruppe

Der ELV wendet sich vor allem an folgende Zielgruppen: 

ELV Ziel BL I – Grundlehrgang
Dieser Lehrgang bereitet Sie für eine Teilnahme am Beschäftigtenlehrgang I (BL I) vor und richtet sich an Beschäftigte, die aus anderen beruflichen Zweigen in den öffentlichen Dienst gewechselt sind. Für die Teilnahme am BL I müssen Sie gemäß §4 Abs. 1 LPSB das 18. Lebensjahr vollendet haben.

ELV Ziel BL II – Grund- und Aufbaulehrgang
Dieser Lehrgang bereitet Sie für eine Teilnahme am Beschäftigtenlehrgang II (BL II) vor und richtet sich an Beschäftigte, die die Fachprüfung I bzw. die Abschlussprüfung für Verwaltungsfachangestellte oder eine vergleichbare Prüfung mit Erfolg abgelegt haben oder eine Hochschul- bzw. Fachhochschulreife vorweisen können (§ 4 Abs. 2 LPSB).

Hinweis für Beschäftigte der Landeshauptstadt München
Für Beschäftigte der Landeshauptstadt München gelten als Zulassungsvoraussetzung für beide Lehrgänge zusätzlich die Bestimmungen des jeweiligen aktuellen städtischen Rundschreibens. Nähere Informationen hierüber erhalten Sie beim zuständigen Ansprechpartner im Personal- und Organisationsreferat, POR-2/23 SC Personalentwicklung.

Voraussetzungen

Eine bestimmte Vorbildung wird nicht vorausgesetzt. Für die Zulassung zum BL I und BL II sind jedoch die Vorgaben nach § 4 LPSB zu beachten.

Lehrgebiete

  • Einführung in das Recht
  • Bürgerliches Recht
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Kommunale Finanzwirtschaft und Verwaltungsbetriebswirtschaft

Einreichung der Hausarbeiten

Die bearbeiteten Hausarbeiten sind bitte im Login-Bereich von Moodle als PDF-Datei hochzuladen.

Korrektur der Hausarbeiten

Die Hausarbeiten werden online in Moodle korrigiert. Die Teilnehmer können die korrigierten Hausarbeiten sowie die Noten in Moodle einsehen.

Ablauf

Der ELV als Qualifizierungsmaßnahme beginnt ab 2023 am 01.05. eines Jahres und endet am 30.04. des folgenden Jahres.

Die Teilnehmer eignen sich die Lerninhalte im Eigenstudium auf der Lernplattform Moodle  an. Rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn werden Ihnen per E-Mail persönliche Login-Daten zugesendet. Zusätzlich können Sie bei der Anmeldung zum ELV das Lehrbuchpaket bei der Südost Service GmbH bestellen, welches Ihnen gesondert in Rechnung gestellt wird.

Der Lehrgang ist in drei Abschnitte aufgeteilt (01.05. bis 31.08., 01.09. bis 31.12. und 01.01. bis 30.04.), wobei der jeweils letzte Monat eines Abschnitts für die Korrektur der Hausarbeiten vorgesehen ist. Zu Beginn eines jeden Abschnitts werden von der BVS für jedes Lehrgebiet Hausarbeiten auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt.

Wir empfehlen Ihnen in den ersten beiden Bearbeitungszeiträumen jeweils drei Hausarbeiten einzureichen und den letzten Bearbeitungszeitraum (01.01. bis 31.03.) bei Bedarf zur Notenverbesserung zu nutzen. Dabei bleibt Ihnen freigestellt, in welcher Reihenfolge Sie die Hausarbeiten bearbeiten. Dadurch wird ein hohes Maß an Flexibilität gewährleistet. Dennoch empfehlen wir Ihnen mit dem Lehrgebiet „Einführung in das Recht“ zu beginnen. Darin erhalten Sie auch Tipps für die Fertigung von Hausarbeiten. 

Zur Einreichung der Hausarbeiten an die BVS sind unbedingt folgende Einreichungstermine einzuhalten, da die Lösungen am Tag nach dem jeweiligen Abgabetermin im Login-Bereich veröffentlicht werden und später eingehende Hausarbeiten daher leider nicht berücksichtigt werden können:

Aufgaben online ab Bearbeitungszeitraum Einreichungstermin Lösungen online ab
01.05. 01.05. - 31.07. 31.07. 01.08.
01.09. 01.09. - 30.11. 30.11. 01.12.
01.01. 01.01. - 31.03. 31.03. 01.04.
Hausarbeiten, die verspätet eingereicht werden, müssen wir leider ungeprüft lassen.
     

Die Teilnahme am ELV war erfolgreich, wenn Sie innerhalb der drei Bearbeitungszeiträume je Lehrgebiet mindestens eine Hausarbeit zur Korrektur eingereicht und dabei mindestens je eine ausreichende Bewertung (= Note 4) erhalten haben. Sollten Sie zur Notenverbesserung mehrere Hausarbeiten pro Lehrgebiet eingereicht haben, so zählt für das Endergebnis die jeweils am besten bewertete Hausarbeit.

Nach Ablauf des Lehrgangs erhalten Sie eine  Lehrgangsbestätigung mit Rangliste über die erfolgreiche Teilnahme am ELV. Sofern die Teilnahme am ELV nicht erfolgreich war, erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung.

Hilfsmittel

Wir empfehlen Ihnen sich den Lehrstoff mit der Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Bayern (VSV Bayern) zu erarbeiten. Die VSV ist ein Loseblattwerk, das über den Buchhandel oder den Boorberg-Verlag bezogen werden kann. Der Ergänzungsband zur VSV wird nicht benötigt.
Beachten Sie aber, dass in den weiterführenden Beschäftigtenlehrgängen I und II nur eine eingeschränkte Kommentierung der VSV Bayern zulässig ist. Wir verweisen daher auf die Hilfsmittelregelungen für diese Lehrgänge.

Selbstverständlich ist es auch möglich, während des ELV mit anderen Gesetzessammlungen zu arbeiten, die die jeweils erforderlichen Rechtsvorschriften enthalten. Die im Lehrgebiet genannten Rechtsvorschriften können Sie aber auch im Internet einsehen, sodass Sie nicht zwingend eine Gesetzessammlung für den ELV benötigen.

Termine
Lehrgangsbeginn 1. Mai

Gebühren

Die Lehrgangsgebühr beträgt 640 €. Es kommen ggf. noch Kosten für das Lehrbuchpaket hinzu.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich unter Verwendung des beim Lehrgang hinterlegten Anmeldeformulars an. Eine Anmeldefrist ist nicht vorgesehen.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum ELV.

Ihr Ansprechpartner

Elke Neumeier
Produktverantwortung
Claudia Kässner (Foto: BVS/Kerstin Müller)
Claudia Käßner
Organisation

Vertrauensdozenten

BVS Dozent Franz Lamm
Vertrauensdozent Franz Lamm
Eine junge blonde langhaarige Frau lächelt direkt in die Kamera. Sie trägt eine rote Jacke die angeschnitten zu sehen ist.
Vertrauensdozentin Christine Gerngroß