Klärschlamm - Was kommt auf die Kommunen zu?
Bezeichnung
Klärschlamm - Was kommt auf die Kommunen zu?Zielgruppe
Mitarbeitende bei Gemeinden, Zweckverbänden, Kreisverwaltungsbehörden und Regierungen sowie der Entsorgungswirtschaft und anderer Betriebe, die mit Fragen der Klärschlammentsorgung befasst sind oder Planende.Ihr Nutzen
In diesem Seminar setzen Sie sich mit dem neuesten Stand der Klärschlammentsorgung auseinander. Sie lernen auch die Möglichkeiten und Grenzen der Klärschlammverwertung kennen. Sie tauschen Ihre praktischen Erfahrungen in der Gruppe aus.Inhalt
Klärschlammverordnung und Rechtsfragen - Wirtschaftliche Gesichtspunkte - Vollzug in der Praxis - Klärschlammentsorgung und Klärschlammuntersuchung - Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung - Schadstoffeintrag - Grenzwerte - Innovative Behandlungsverfahren - Solare Klärschlammtrocknung - Thermische Behandlung - Kompostierung und KlärschlammvererdungHinweis
Zur Vertiefung der theoretischen Inhalte haben wir in dieses Seminar den Besuch von Kläranlagen integriert.Termine und Orte
17.12.2024 ( 10:30 ) bis 18.12.2024 ( 15:00 ) | Nr.: UT-24-230114
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting
12 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 230,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 60,00 €
Ihre Ansprechpartner
Angela Ebenau
Organisation
089 54057-8439
089 54057-918439
ebenau@bvs.de
Franziska Küpper
Produktverantwortung
089 54057-8437
089 54057-918437
kuepper@bvs.de
Seminaranmeldung, Ersatzteilnehmer, Stornierung, Umbuchung
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