Ausbildung an der BVS

Zulassungsverfahren der BVS

Für die Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene

Zielgruppe

Beamtinnen und Beamte, die in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, eingestiegen sind.

Voraussetzungen

Zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene des nichttechnischen Verwaltungsdienstes in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen und damit zum Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung - können Beamtinnen und Beamte nach Art. 37 LlbG zugelassen werden, wenn sie sich (bis zum 1. Oktober 2021) in einer Dienstzeit (Art. 15 Abs. 1 Satz 1LlbG) von mindestens drei Jahren bewährt haben und ihnen in der letzten periodischen Beurteilung, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf, gemäß Art. 58 Abs. 5 LlbG die Eignung für die Ausbildungsqualifizierung zuerkannt worden ist.

Die oberste Dienstbehörde kann bei besonders geeigneten Beamtinnen und Beamten die nach Art. 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LlbG erforderliche Dienstzeit um höchstens ein Jahr kürzen; sie kann ferner bei der Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene vom Erfordernis nach Art. 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LlbG absehen.

Kurzbeschreibung

Das Zulassungsverfahren wird an zwei Tagen durchgeführt. Die Teilnehmenden haben zwei schriftliche Aufsichtsarbeiten zu fertigen, die aus mehreren Teilen bestehen können.
 
 Die Arbeiten sind so gestaltet, dass sie ein Urteil erlauben über

  • Grundkenntnisse des allgemeinen Staats- und Verwaltungsrechts,
  • staatsbürgerliches Wissen,
  • Arbeitstempo, Arbeitssorgfalt,
  • Auffassungsgabe, logisches Denkvermögen,
  • schriftliche Ausdrucksfähigkeit und 
  • Belastbarkeit.
Termin, Ort und Gebühr
01.02. und 02.02.2024 in Nürnberg und/oder München Prüfungsgebühr € 370

Vorbereitungsseminar

Zur Vorbereitung auf das Zulassungsverfahren für die Ausbildungsqualifizierung wird am 20.12.2023 und am 21.12.2023 ein Webinar der BVS angeboten.

Bei Bedarf können Sie sich hier anmelden.

Rechtsstand

Rechtsstand der VSV ist die 199. Ergänzungslieferung.

Ihre Ansprechpartner

Constanze Mros (Foto: BVS)
Constance Mros
Produktverantwortung
Jeannette Richter
Organisation

Vertrauensdozenten

BVS Dozent Franz Lamm
Vertrauensdozent Franz Lamm
Eine junge blonde langhaarige Frau lächelt direkt in die Kamera. Sie trägt eine rote Jacke die angeschnitten zu sehen ist.
Vertrauensdozentin Christine Gerngroß