Reisekostensachbearbeitung (BVS)

Umfangreiche Gesetzes-, Verwaltungs- und Steuervorschriften machen das Reisekostenrecht im öffentlichen Dienst immer anspruchsvoller. Umfassendes Wissen ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung der Reisekostenanträge.
Hinweis: In den Seminaren wird ausschließlich bayerisches Landesrecht (BayRKG) unterrichtet.

Neue Reisekostensachbearbeitende oder jene, die seit mindestens 18 Monaten Reisekostenfälle bearbeiten
Mit nur 2 bzw. 3 Pflichtmodulen und 2 Wahlmodulen werden Sie fit als Reisekostensachbearbeitende (BVS)
Die Weiterbildung zu Reisekostensachbearbeitenden setzt sich aus Pflicht- und Wahlmodulen zusammen. Neue Reisekostensachbearbeitende beginnen mit dem Einsteigerseminar. Sachbearbeitende mit mindestens 18-monatiger Erfahrung steigen direkt mit dem Kennerseminar ein.
Nach Teilnahme an mindestens vier Modulen erhalten Sie bereits das Zertifikat zu Reisekostensachbearbeitenden.
Um dieses Zertifikat zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an huettner@remove-this.bvs.de, in der Sie einen formlosen Antrag zur Zertifikatserteilung mit der Angabe Ihrer besuchten Seminare stellen. Vielen Dank!
Die Module dieser Grafik sind verlinkt, für mehr Informationen bitte anklicken.
Neue Reisekostensachbearbeitung | Erfahrene Reisekostensachbearbeitung | ||
Pflichtmodul Reisekostenrecht – Grundseminar | 18-monatige Berufserfahrung | |
Reisekostenabrechnung mit der FA Reisekosten pws15 über OK.PWS (optional) 1 Tag auf Anfrage bei der AKDB |
2 Wahlmodule |
Zertifikat „Reisekostensachbearbeiterin - Reisekostensachbearbeiter (BVS)“ |
Was Sie nach dem Abschluss können
- Kompetente und rechtssichere Bearbeitung von Reisekostenanträgen
- Richtige Versteuerung von Reisekosten
- Effektive Kommunikation und Beratung im Reisekostenservice
- Abrechnung von Auslandsdienstreisen
- Bearbeitung von Reisekosten nach dem TVAöD und TVA-L
Ihre Ansprechpartner

