Reisekostensachbearbeitung (BVS)
Umfangreiche Gesetzes-, Verwaltungs- und Steuervorschriften machen das Reisekostenrecht im öffentlichen Dienst immer anspruchsvoller. Umfassendes Wissen ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung der Reisekostenanträge.
Hinweis: In den Seminaren wird ausschließlich bayerisches Landesrecht (BayRKG) unterrichtet.
Diese Qualifizierung richtet sich an neue Reisekostensachbearbeitende oder jene, die seit mindestens 18 Monaten Reisekostenfälle bearbeiten.
Mit nur 2 bzw. 3 Pflichtmodulen und 2 Wahlmodulen werden Sie fit im Reisekostenrecht
Die Weiterbildung zu Reisekostensachbearbeitenden setzt sich aus Pflicht- und Wahlmodulen zusammen. Neue Reisekostensachbearbeitende beginnen mit dem Grundseminar. Sachbearbeitende mit mindestens 18-monatiger Erfahrung steigen direkt mit dem Aufbauseminar ein.
Nach Teilnahme an mindestens vier Modulen erhalten Sie bereits das Zertifikat „Reisekostensachbearbeiter (BVS)“ bzw. „Reisekostensachbearbeiterin (BVS)“.
Um dieses Zertifikat zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an huettner@remove-this.bvs.de, in der Sie einen formlosen Antrag zur Zertifikatserteilung mit der Angabe Ihrer besuchten Seminare stellen.
Die Module dieser Grafik sind verlinkt, für mehr Informationen bitte anklicken.
Neue Reisekostensachbearbeitung | Erfahrene Reisekostensachbearbeitung | ||
Pflichtmodul Reisekostenrecht – Grundseminar | 18-monatige Berufserfahrung | |
Reisekostenabrechnung mit der FA Reisekosten pws15 über OK.PWS (optional) 1 Tag auf Anfrage bei der AKDB |
2 Wahlmodule |
Zertifikat „Reisekostensachbearbeiterin - Reisekostensachbearbeiter (BVS)“ |
Was Sie nach dem Abschluss können
- Kompetente und rechtssichere Bearbeitung von Reisekostenanträgen
- Richtige Versteuerung von Reisekosten
- Effektive Kommunikation und Beratung im Reisekostenservice
- Abrechnung von Auslandsdienstreisen
- Bearbeitung von Reisekosten nach dem TVAöD und TVA-L