Ausbildung an der BVS

Eignungstests – Ein Element der Personalauswahl

Die Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte erfordert eine Personalauswahl nach den Kriterien des künftigen Aufgabengebiets.
 
Daher wird bei den Arbeitgebern auf die Auswahl der künftigen Vewaltungsfachangestellten (VFA-K) und der Nachwuchskräfte für den Beschäftigtenlehrgang I und II (BL I und BL II) besonders Wert gelegt. Diese Nachwuchskräfte sollen Aufgaben vergleichbar mit denen der Beamten der dritten Qualifikationsebene (z. B. verantwortungsvolle Sachbearbeitertätigkeit, Personalverantwortung, etc.) übernehmen. Hierzu haben verschiedene Arbeitgeber ein Auswahlverfahren entwickelt, das in den folgenden Stufen abläuft:

  1. Prüfung der Zugangsvoraussetzungen über "harte Faktoren", Wartezeit, Note der Prüfung, Eingruppierung, Beurteilung etc. 
  2. Bearbeitung eines von uns erstellten schriftlichen Tests
  3. Personalauswahlgespräch

Ziel des von uns entwickelten schriftlichen Tests ist es, die verschiedenen Qualifikationen und Kompetenzen der Bewerbenden abzutesten und damit den Arbeitgebern ein weiteres Entscheidungskriterium anzubieten. Die Bewerbenden sollen im schriftlichen Test zeigen, dass sie eine gute Allgemeinbildung, Denkvermögen und Sprachfertigkeit besitzen.
 
 Für die Bearbeitung des Tests sind zwei Stunden vorgesehen. Von Bewerbenden werden folgende Bereiche verlangt:
 
 a) Angemessenes Allgemeinwissen
 b) Allgemeine staatspolitische Zusammenhänge
 c) Anwendung einfacher Rechtsvorschriften auf einen Lebenssachverhalt
 d) Angemessene schriftliche Auseinandersetzung mit einem aktuellen Thema
 
 Die BVS bewertet diese – soweit gewünscht – anonymen Tests und stellt eine "Rangliste" zur Verfügung, die die Zugangsvoraussetzungen und das Personalauswahlgespräch ergänzen.

Gebühren
Erstellung 370 €/Test
Korrektur 15 €/Stk.

Ihr Ansprechpartner

BVS Mitarbeiterin Karin Werth (Foto: Kerstin Müller)
Karin Werth
Organisation