Beschäftigtenlehrgang II (BL II)
Hinweis
Die Anmeldung für den Beschäftigtenlehrgang II 2023/2025 endete am 31.05.2023.
Nachmeldungen können wir leider nicht mehr berücksichtigen.
Der Beschäftigtenlehrgang II 2024/2026 wird voraussichtlich Anfang Februar 2024 im Staatsanzeiger ausgeschrieben. Die Anmeldung ist vom 01.03. bis 30.04.2024 möglich.
Zielgruppe
Beschäftigte, die für Positionen vergleichbar mit denen der Dritten Qualifikationsebene bei Beamten qualifiziert werden sollen
Voraussetzungen
Der erfolgreiche Abschluss als Verwaltungsfachangestellte des Beschäftigtenlehrgangs I, in der Zweiten Qualifikationsebene oder eine vergleichbare Vorbildung bzw. (Fach-) Hochschulreife, wird vorausgesetzt. Darüber hinaus muss ein Beschäftigungsverhältnis mit einem öffentlichen Arbeitgeber in Bayern bestehen.
Für Beschäftigte, die sich auf den BL II vorbereiten wollen (insbesondere auch allen Quereinsteigenden), empfehlen wir den Einführungslehrgang Verwaltung als Qualifizierung.
Kurzbeschreibung
Der BL II stellt eine Weiterqualifizierung dar und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung von Aufgaben, die mit denen der Beamten der Dritten Qualifikationsebene vergleichbar sind.
Der BL II wird während der Dienstzeit mit Teilzeitunterricht (Dauer 2 Jahre), Einführungslehrgang (Dauer 1 Woche) und ergänzendem Abschlusslehrgang (Dauer ca. 4 Wochen) durchgeführt und endet mit Ablegen der Fachprüfung II.
Mit dem Zeugnis wird die Bezeichnung „Verwaltungsfachwirte” verliehen. Zudem erhalten alle erfolgreichen Absolvierenden eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung in Bayern.
Termin und Ort | |
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Lehrgangsbeginn | ab September |
Lehrgangsorte | Augsburg, Bayreuth, Kempten, Landshut (ab Herbst 2023: Dingolfing), München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim und Würzburg |
Gebühren | |
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Lehrgang 1. Jahr | 2.880 € |
Lehrgang 2. Jahr | 3.920 € |
Fachprüfung II | 830 € |
Die Gebühren für die Unterkunft und Verpflegung bei der Einführungswoche und beim Abschlusslehrgang finden Sie beim jeweiligen Lehrgang.
Anmeldung
Bitte melden Sie sich unter Verwendung des beim Lehrgang hinterlegten Anmeldeformulars bis 31. Mai des jeweiligen Jahres an.
Später eingehende Anmeldungen können nur im Rahmen noch freier Kapazitäten berücksichtigt werden.
Hilfsmittel
Die zugelassenen Hilfsmittel ergeben sich aus der Hilfsmittelregelung. Für den BL II wird das Grundwerk der VSV Bayern benötigt und soll bereits zur ersten Unterrichtsveranstaltung mitgebracht werden. Die VSV ist ein Loseblattwerk, das über den Buchhandel oder den Boorberg-Verlag bezogen werden kann.
Der Ergänzungsband zur VSV wird nicht benötigt.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum BL II.
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