Ausbildung an der BVS

Ausbildung zu Kaufleuten für Büromanagement

Kurzbeschreibung

Bei der Ausbildung „Kaufleute für Büromanagement” handelt es sich um einen neuen Ausbildungsberuf, der aus drei bestehenden Büroberufen (Fachangestellte für Bürokommunikation, Kaufleute für Bürokommunikation und Bürokaufleute) zusammengeführt und modernisiert wurde. Dieser Ausbildungsberuf ist sowohl für den öffentlichen Dienst als auch für den Bereich der Privatwirtschaft geeignet.

Auszubildende Bürokaufleute werden in der Berufsschule und vom Ausbildenden (z. B. Gemeinde, Landkreis) ausgebildet (duales System).

Die betriebliche Ausbildung findet grundsätzlich in der Ausbildungsstätte, also beim Ausbildenden, statt.

Ausbildungskonzept

Die Ausbildung bei der BVS gliedert sich in drei verschiedene Unterrichtsformen. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt, in geringem Umfang, als Distanzlernen (DL), also als Selbststudium über unsere Lernplattform Moodle, überwiegend als Präsenzunterricht (P), im Volllehrgang ggf. mit Unterkunft und Verpflegung oder vor Ort (Ortslehrgang) an Regionalstandorten und teilweise im Distanzunterricht (DU), als Webinar über unser Digitalportal BigBlueButton. Die genaue Aufteilung der Unterrichtsformen können Sie dem jeweiligen Stoffverteilungs- oder Stoffgliederungsplan entnehmen.

Zielgruppe & Voraussetzungen

Auszubildende in einem Berufsausbildungsverhältnis bei Ausbildungsbehörden des öffentlichen Dienstes. Eine bestimmte Vorbildung wird nicht vorausgesetzt.

Auf einen Blick
Ausbildungsberufsbezeichnung Kaufleute für Büromanagement
Ausbildungsdauer 3 Jahre
Struktur und Aufbau der Ausbildung zu Kaufleuten für Büromanagement Ausbildungsberuf mit Differenzierung in Wahlqualifikationen – WQ Nrn. 6 bis 10 für den öffentlichen Dienst geeignet
Prüfung gestreckte Abschlussprüfung 1. Teil: nach 18 Monaten mit Inhalt der ersten 15 Monate 2. Teil: am Ende der Ausbildung
Wahlqualifikation 2 WQ wählbar, werden im Ausbildungsvertrag festgeschrieben
Zusatzqualifikation eine weitere dritte WQ kann von leistungsstarken Auszubildenden belegt werden

Der Ausbildungsberuf wird unter bestimmten Voraussetzungen als gleichwertig mit der Ersten Prüfung anerkannt. Die genauen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Jahrgang.

Für die angehenden Nachwuchskräfte des öffentlichen Dienstes in Bayern werden die Ausbildungsinhalte durch eine dienstbegleitende Unterweisung mit 540 Unterrichtseinheiten, welche auf den Berufsschulunterricht aufbaut und insbesondere die Inhalte der WQ 6-10 vermittelt, durch die BVS ergänzt, sofern diese zuständige Stelle ist (siehe Zuständigkeitsregelung).

Dadurch werden den Kaufleuten für Büromanagement u. a. folgende Grundlagen vermittelt:

  • Strukturen und Begrifflichkeiten des öffentlichen Rechts
  • Öffentliches Verwaltungshandeln
  • Öffentliches Finanzwesen
  • Öffentliches Dienst- und Tarifrecht
  • Vergabe- und Reisekostenrecht
  • Öffentlichkeitsarbeit

Es müssen zwei der nachfolgenden Wahlqualifikationen ausgewählt werden:

WQ 1  - Auftragssteuerung und -Koordination
WQ 2  - Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
WQ 3  - Kaufmännische Abläufe in kleineren und mittleren Unternehmen
WQ 4  - Einkauf und Logistik
WQ 5  - Marketing und Vertrieb
WQ 6  - Personalwirtschaft
WQ 7  - Assistenz und Sekretariat
WQ 8  - Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
WQ 9  - Verwaltung und Recht
WQ10 - Öffentliche Finanzwirtschaft

Für den öffentlichen Dienst sind insbesondere die Nummern 9 und 10 vorgesehen.

Die für die überbetriebliche Ausbildung notwendigen Unterrichtsmaterialien werden großteils digital zur Verfügung gestellt. Da in dieser Berufsausbildung u. a. hohe Technikkompetenz vermittelt wird, ist das Arbeiten mit digitalen Vorschriften und Lerninhalten anhand eines modernen Arbeitsmittels die logische und zeitgemäße Konsequenz. Demnach ist den Auszubildenden von den Ausbildenden ein von der BVS vorgegebenes smartes Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen.

Für den Bereich des öffentlichen Dienstes bestimmen die Landesbehörden die zuständigen Stellen(§ 73 Abs. 2 BBiG). Die Bayerische Staatsregierung hat die Zuständigkeit und damit die Abgrenzung zwischen der BVS und den in § 71 BBiG genannten zuständigen Stellen geregelt (Änderungsverordnung Zuständigkeiten). Diese richtet sich nach den im Ausbildungsvertrag vereinbarten Wahlqualifikationen und räumt den Ausbildungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlrecht ein.

Termin und Ort
Lehrgangsbeginn ab September
Lehrgangsort München
Gebühren
Lehrgang 1. Ausbildungsjahr 1.570 €
Lehrgang 2. Ausbildungsjahr 1.690 €
Lehrgang 3. Ausbildungsjahr 1.570 €
Intensivlehrgang 1.120 €
Abschlussprüfung Teil 1 130 €
Abschlussprüfung Teil 2 400 €
Prüfung Zusatzqualifikation 130 €

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum KFB.

Ihre Ansprechpartnerin Lehrgang

Eine Frau mit blonden schulterlangen Haaren und blauen Augen lächelt.
Sylvia Aumüller
Produktverantwortung
Stefanie Gautzsch
Organisation

Ihre Ansprechpartnerinnen Prüfung

Melanie Weiser hat lange dunkelbraune schulterlange Haare und braune Augen. Sie lächelt in die Kamera.
Melanie Weiser
Produktverantwortung
Eine lächelnde Frau im Halbprofil mit langen dunklen nach hinten zusammengebundenen Haaren mittleren Alters.
Marion Brenner
Organisation

Vertrauensdozenten

BVS Dozent Franz Lamm
Vertrauensdozent Franz Lamm
Eine junge blonde langhaarige Frau lächelt direkt in die Kamera. Sie trägt eine rote Jacke die angeschnitten zu sehen ist.
Vertrauensdozentin Christine Gerngroß