Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten
Zielgruppe & Voraussetzungen
Auszubildende in einem Berufsausbildungsverhältnis bei staatlichen und kommunalen Ausbildungsbehörden. Eine Bestimmte Vorbildung wird nicht vorausgesetzt.
Kurzbeschreibung
Auszubildende zu Verwaltungsfachangestellten werden in der Berufsschule und von den Ausbildenden (z.B. Gemeinde, Landkreis) ausgebildet (duales System). Die betriebliche Ausbildung findet grundsätzlich in der Ausbildungsstätte, also bei den Ausbildenden, statt.
Zur Ergänzung und Vertiefung der betrieblichen Ausbildung sind die zu erlernenden Kenntnisse und Fertigkeiten in einer dienstbegleitenden Unterweisung zu vermitteln. Diese Unterweisung (überbetriebliche Ausbildung) wird durch die Bayerische Verwaltungsschule in Volllehrgängen mit insgesamt 540 Unterrichtsstunden durchgeführt.
Die Bayerische Verwaltungsschule als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz nimmt am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung ab.
Termin und Ort | |
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Lehrgangsbeginn | ab September |
Lehrgangsorte | bayernweit, je nach Bedarf |
Gebühren | |
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Lehrgang 1. Ausbildungsjahr | 1.340 € |
Lehrgang 2. Ausbildungsjahr | 1.500 € |
Lehrgang 3. Ausbildungsjahr | 1.990 € |
Intensivlehrgang | 1.120 € |
Zwischenprüfung | 140 € |
Abschlussprüfung | 530 € |
Gebühren für Lehrgänge und Prüfungen
Unterbringung
Bitte beachten Sie:
Die Unterbringung der Teilnehmenden während der Volllehrgänge im VFA-K erfolgt grundsätzlich im Doppelzimmer.
Ansprechpartner
Für inhaltliche Fragen im Lehrgangsbereich (und bei Klausuren) ist die Produktverantwortung zuständig.
Bei organisatorischen Fragen zum Lehrgang wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeitenden im Lehrgang.
Die Zuständigkeiten sind im VFA-K Lehrgang nach Voll-Lehrgängen aufgeteilt. An welchen Ansprechpartner Sie sich wenden müssen, entnehmen Sie bitte dem Ihnen zugesandten Schreiben oder den untenstehenden Boxen.
Für inhaltliche Fragen zum Thema Prüfung, wenden Sie sich bitte an die Produktverantwortung – Prüfung / Zuständige Stelle. Für organisatorische Fragen zu allen anderen Angelegenheiten wie z. B. Nachteilsausgleich, Prüfungsmodalitäten, Zeugnis-Zweitschriften, kontaktieren Sie bitte die Sachbearbeitenden im Bereich Prüfung / Zuständige Stelle.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum VFA-K.
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