Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Nachbeurkundungen

Zielgruppe

Standesbeamte die mit Nachbeurkundungen befasst sind und Kenntnisse im IPR besitzen

Ihr Nutzen

Sie erwerben Grundkenntnisse für die Nachregistrierung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen. Sie können die Voraussetzungen von Nachbeurkundungen beurteilen und gewinnen damit mehr Sicherheit bei der rechtlichen Beurteilung.

Inhalt

- Nachbeurkundung von im Ausland erfolgten Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen

Hinweis

Das Seminar wird als Fortbildung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AVPStG mit 20 Punkten bewertet.

Termine und Orte

07.10.2024 ( 13:30 ) bis 09.10.2024 ( 12:00 ) | Nr.: AP-24-230898
Landgasthof Euringer GmbH, Beilngries

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 300,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 91,00 €

Derzeit stehen keine freien Plätze zur Verfügung. Bitte melden Sie sich trotzdem an! Wir versuchen Ihnen eine Teilnahme zu ermöglichen.

Ihre Ansprechpartner

Antje Schmidt

Antje Schmidt
Organisation

089 54057-8682
089 54057-8699
a.schmidt@bvs.de

Stefan Tanner

Stefan Tanner
Produktverantwortung

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