Nachbeurkundungen
Zielgruppe
Standesbeamte die mit Nachbeurkundungen befasst sind und Kenntnisse im IPR besitzenIhr Nutzen
Sie erwerben Grundkenntnisse für die Nachregistrierung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen. Sie können die Voraussetzungen von Nachbeurkundungen beurteilen und gewinnen damit mehr Sicherheit bei der rechtlichen Beurteilung.Inhalt
- Nachbeurkundung von im Ausland erfolgten Geburten, Eheschließungen und SterbefällenHinweis
Das Seminar wird als Fortbildung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AVPStG mit 20 Punkten bewertet.Termine und Orte
07.10.2024 ( 13:30 ) bis 09.10.2024 ( 12:00 ) | Nr.: AP-24-230898
Landgasthof Euringer GmbH, Beilngries
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 300,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 91,00 €
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Ihre Ansprechpartner
Antje Schmidt
Organisation
089 54057-8682
089 54057-8699
a.schmidt@bvs.de
Stefan Tanner
Produktverantwortung
089 54057-8606
089 54057-8699
tanner@bvs.de
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