Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Anerkennung und Fortbildung gemäß VPSW „Allgemeines, Wasserrecht“

Bezeichnung

Anerkennung und Fortbildung gemäß VPSW „Allgemeines, Wasserrecht“

Einführung

Die Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW) fordert, dass anerkannte private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW) jährlich an einer geeigneten Fortbildungsveranstaltung teilnehmen (§ 6 Abs. 1 Satz 3 VPSW). Das LfU weist darauf hin, dass (maximal) bis zu zwei "allgemeine wasserwirtschaftlich oder wasserrechtlich einschlägige" Fortbildungen im 5-​Jahreszeitraum besucht werden können. Die Anerkennung zum "Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)" erfolgt über das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). Für die Anerkennung müssen Interessierte das Anerkennungsseminar besuchen. Die BVS bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit dem LfU mit dieser Veranstaltung ein entsprechendes Fortbildungs-​ und Anerkennungsseminar (allgemeiner Teil) an. Die Kenntnis der wasserrechtlichen Vorgaben für PSW ist auch für Mitarbeitende der mit der Thematik betroffenen Behörden von Interesse.

Zielgruppe

Personen, die sich im Anerkennungsprozess zum PSW befinden, PSW, Mitarbeitende von Kreisverwaltungsbehörden, Wasserwirtschaftsämtern, Regierungen

Inhalt

- Anerkennung zum PSW - Allgemeine Informationen zum PSW-System - Aufgaben und Pflichten der PSW   - Wasserrechtliche Vorgaben für die PSW-Tätigkeit

Termine und Orte

26.11.2024 ( 09:00 ) bis 26.11.2024 ( 16:30 ) | Nr.: UT-24-230113
BVS-Bildungszentrum München, München

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 220,00 €

Ihre Ansprechpartner

Angela Ebenau

Angela Ebenau
Organisation

089 54057-8439
089 54057-918439
ebenau@bvs.de

Franziska Küpper

Franziska Küpper
Produktverantwortung

089 54057-8437
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kuepper@bvs.de

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