Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Das Recht auf Akteneinsicht und andere Einsichtsrechte

Einführung

In der Verwaltung früherer Prägung hatten Außenstehende kaum Zugang zu behördlichen Informationen. Nur Beteiligte konnten nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts Akteneinsicht begehren. Alles andere unterlag -etwas überspitzt formuliert- dem Amtsgeheimnis. Hier hat in den letzten Jahren ein enormer Paradigmenwechsel stattgefunden: weg von behördlicher Verschwiegenheit, hin zu mehr Transparenz und Offenheit. Verschiedene Gesetze geben den Bürgerinnen und Bürgern einen Rechtsanspruch im Sinne eines "Jedermannsrechts" auf Zugang zu Behördeninformationen, um für mehr Transparenz beim staatlichen Handeln zu sorgen und darüber hinaus mehr Teilhabemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Zielgruppe

Beschäftigte von Kommunen und staatlichen Behörden, die in ihrer Praxis mit Akteneinsicht oder anderen Informationszugangswünschen konfrontiert werden.

Ihr Nutzen

Sie werden mit den wichtigsten Fragen rund um die Akteneinsicht vertraut gemacht. Außerdem erfahren Sie, welche Rechtsvorschriften noch Ansprüche auf Informationszugang geben und in welchem Umfang dieser zu gewähren ist. Dadurch werden Sie rechtssicherer einschätzen können, ob und wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang Sie Zugang im konkreten Einzelfall geben müssen, aber auch, wann Sie einem Informationswunsch nicht nachkommen dürfen, weil z. B. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens entgegenstehen.

Inhalt

- Akteneinsichtsrecht: Wer Akteneinsicht nehmen darf, Umfang des Akteneinsichtsrechts, vor der Einsicht zu entfernende Teile der Akte, Ort der Akteneinsicht, Durchsetzung des Anspruchs auf Akteneinsicht - Andere Einsichtsrechte/Rechte auf Informationszugang: aus Umweltinformationsgesetz, Verbraucherschutzgesetz und Informationsfreiheitsgesetz bzw. Informationsfreiheitssatzungen - Zentrale Fragestellungen bei all diesen Einsichtsrechten/Rechten auf Informationszugang, wie z. B. wer Informationen einfordern darf, in welchem Umfang Informationen gegeben werden dürfen, wann der Schutz des Betroffenen dem Anspruch auf Informationszugang vorgeht und wie der Anspruch auf Informationszugang auf dem Klageweg erstritten werden kann

Termine und Orte

02.07.2024 ( 09:00 ) bis 02.07.2024 ( 16:30 ) | Nr.: AV-24-229988
BVS-Bildungszentrum München, München

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 270,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Nadine Moj

Nadine Moj
Organisation

089 54057-8691
089 54057-8599
moj@bvs.de

Silke Seel

Silke Seel
Produktverantwortung

089 54057-8655
089 54057-8699
seel@bvs.de

Seminaranmeldung, Ersatzteilnehmer, Stornierung, Umbuchung

Bitte melden Sie sich bevorzugt online über die Seminardatenbank an oder nutzen Sie das Anmeldeformular. Um Ersatzteilnehmer anzumelden, eine Buchung zu stornieren oder umzubuchen füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus.