Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Grundsteuererlass nach § 33 GrStG

(Grundseminar)

Zielgruppe

Leitungen von Finanzabteilungen und Kämmereien sowie Verwaltungskräfte in Steuerstellen bei Kommunalverwaltungen

Ihr Nutzen

Sie lernen die aktuelle gesetzliche Änderung kennen, um die Auswirkungen dieser Änderung praxisnah anwenden zu können.

Inhalt

- Darstellung des neuen geltenden Rechts des § 33 Abs. 1 GrStG - Begriffsdefinitionen "normaler Rohertrag", "übliche Jahresrohmiete" - Geschätzte übliche Jahresrohmiete - Minimierung der aus der Schätzung resultierenden Praxisprobleme - Nicht Vertreten müssen der Rohertragsminderung seitens des Steuerpflichtigen - Welche Nachweise über Vermietungsbemühungen sind erforderlich? - Rechtslage, wenn eine Wohnung vor Leerstand erst selbst bewohnt wurde bzw. wenn eine leer stehende Wohnung neben den Vermietungsbemühungen auch veräußert werden soll - Wie verhält es sich bei gewerblichen Objekten mit dem sogenannten "Unternehmerrisiko"?

Termine und Orte

11.09.2024 ( 09:00 ) bis 11.09.2024 ( 16:30 ) | Nr.: FI-24-231325
BVS-Bildungszentrum München, München

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 210,00 €

Ihre Ansprechpartner

Wieslawa Gradl

Wieslawa Gradl
Organisation

089 54057-8654
089 54057-8699
gradl@bvs.de

Katrin Suhre

Katrin Suhre
Produktverantwortung

089 54057-8652
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suhre@bvs.de

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