Information und Beratung zum Thema Patientenverfügung
Einführung
Mit der Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 erhalten die Betreuungsstellen in § 6 BtOG n.F. den erweiterten Auftrag, nicht nur zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, sondern auch über Patientenverfügungen aufzuklären und zu beraten. Eine anspruchsvolle Herausforderung, denn der Gesetzgeber erwartet in Patientenverfügungen sehr konkrete und möglichst detaillierte medizinische Anweisungen, welche Behandlungen der Verfasser insbesondere für seine Sterbephase noch zulässt oder verbindlich untersagt! Der Beratungsbedarf in der Bevölkerung ist hierzu bereits seit Jahren entsprechend groß.Zielgruppe
Beschäftigte der Betreuungsbehörden, die zur Patientenverfügung beratenIhr Nutzen
Sie verfügen über Basiswissen zur Patientenverfügung und gewinnen dadurch an Sicherheit bei der Beratung.Inhalt
Das Seminar bietet neben praxisbezogenem Grundlagenwissen über typische medizinische Fallkonstellationen auch die Klärung des genauen behördlichen Beratungsauftrags. Zusätzlich werden die juristischen Spielregeln zu Inhalt und Umgang mit Patientenverfügungen in der Praxis, gerade auch im zwingend notwendigen Zusammenspiel mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung dargestellt. Anhand von Fallbeispielen werden verschiedene Arten der gängigen Formularangebote praktisch erarbeitet.Hinweis
Teilweise wird das Seminar von zwei Lehrbeauftragten im Team-Teaching durchgeführt.Termine und Orte
25.07.2024 ( 10:00 ) bis 26.07.2024 ( 15:30 ) | Nr.: SO-24-232282
Landgasthof Euringer GmbH, Beilngries
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 500,00 €
Unterkunft: 55,00 €
Verpflegung: 60,00 €
Ihre Ansprechpartner
Sabrina Flügel
Organisation
089 54057-8687
089 54057-8699
fluegel@bvs.de
Christine Wiench
Produktverantwortung
089 54057-8659
089 54057-918659
wiench@bvs.de
Seminaranmeldung, Ersatzteilnehmer, Stornierung, Umbuchung
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