Aktuelles

Neues Gebührenverzeichnis:

Der BKPV hat die Gebühren der BVS neu kalkuliert. Diese gelten ab dem 1. Januar 2023.

Die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) finanziert sich ausschließlich über Gebühren. Diese hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) nun neu kalkuliert.

Die Lehrgänge in der Verwaltung, ob Aus- oder berufsbegleitende Weiterbildung, weisen inzwischen keine strukturellen Unterschiede mehr auf. Daher wurde der Gebührenkalkulation für alle Lehrgänge ein einheitlicher Gebührensatz pro Unterrichtseinheit zugrunde gelegt. Je mehr Unterrichtseinheiten der Lehrgang oder das Lehrgangsjahr aufweisen, desto höher sind die Gebühren. Beim Lehrgang für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen hätte dies zu einem deutlichen Gebührensprung geführt. Um dies verträglicher zu gestalten, wird die Erhöhung bis 2026 schrittweise vollzogen.

Im Bereich Umwelt und Technik sind die Anforderungen aufgrund der technischen Entwicklung signifikant gestiegen. Und im Bereich der Beherbergung führen die steigenden Energiekosten und die allgemeine Teuerungsrate zu einer moderaten Erhöhung der Gebühren für Unterkunft und Verpflegung. Die neuen Gebühren ab 01.01.2023 finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die neuen Gebühren in allen Fällen gelten, in denen die Gebührenschuld ab dem 01.01.2023 entsteht. Für Lehrgänge, Prüfungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Inhouse-Seminare ist dies mit der Einladung, der Zulassung oder der Vereinbarung einer Veranstaltung der Fall. Für sonstige Leistungen entsteht sie mit der Beantragung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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