Ahndung von Schulpflichtversäumnissen
Bezeichnung
Ahndung von SchulpflichtversäumnissenZielgruppe
Beschäftigte von Kreisverwaltungsbehörden, die Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtversäumnissen bearbeiten, von Schulämtern sowie Schulleitungen von Haupt- und Berufsschulen.Ihr Nutzen
Sie können rechtssicherer mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Schulpflichtversäumnissen umgehen.Inhalt
- Ordnungswidrigkeitentatbestände im BayEUG - Vollzug bei der Kreisverwaltungsbehörde - Bußgeldverfahren gegen Schulpflichtige, Eltern, Arbeitgeber - Schulen als Anzeigeerstatter, Lehrer/-innen als Zeugen - Abfassung des Bußgeldbescheides und Zumessung der Geldbuße - Einspruch - Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft - Vertretung der Behörde im gerichtlichen Bußgeldverfahren - Vollstreckung gegen Jugendliche und HeranwachsendeTermine und Orte
20.06.2022 ( 13:30 ) bis 22.06.2022 ( 12:00 ) | Nr.: SI-22-221847
Landhotel Schneider Familie Schneider, Riedenburg / Buch
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 290,00 €
Unterkunft: 104,00 €
Verpflegung: 86,00 €
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Organisation
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hofknecht@bvs.de

Michaela Thienemann
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