Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Ahndung von Schulpflichtversäumnissen

Bezeichnung

Ahndung von Schulpflichtversäumnissen

Zielgruppe

Beschäftigte von Kreisverwaltungsbehörden, die Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtversäumnissen bearbeiten, von Schulämtern sowie Schulleitungen von Haupt- und Berufsschulen.

Ihr Nutzen

Sie können rechtssicherer mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Schulpflichtversäumnissen umgehen.

Inhalt

- Ordnungswidrigkeitentatbestände im BayEUG - Vollzug bei der Kreisverwaltungsbehörde - Bußgeldverfahren gegen Schulpflichtige, Eltern, Arbeitgeber - Schulen als Anzeigeerstatter, Lehrer/-innen als Zeugen - Abfassung des Bußgeldbescheides und Zumessung der Geldbuße - Einspruch - Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft - Vertretung der Behörde im gerichtlichen Bußgeldverfahren - Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende

Termine und Orte

16.10.2024 ( 13:30 ) bis 18.10.2024 ( 12:00 ) | Nr.: SI-24-230710
Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth, Furth

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 300,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 91,00 €

Ihre Ansprechpartner

Tanja Bast

Tanja Bast
Organisation

089 54057-8608
089 54057-8699
bast@bvs.de

Michaela Thienemann

Michaela Thienemann
Produktverantwortung

089 54057-8620
089 54057-8699
thienemann@bvs.de

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