Prüfung
Zum 1. März 2005 sind die Verordnungen über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen:
- Geprüfte Abwassermeister
- Geprüfte Wassermeister
- Geprüfte Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
- Geprüfte Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
vom 23. Februar 2005 in Kraft getreten. Damit wurde die bisherige Verordnung über die Prüfung zum Meister in der Ver- und Entsorgung abgelöst.
Meisterprüfung in den umwelttechnischen Berufen
Die Meisterprüfung gliedert sich in drei Teile.

Zulassungsvoraussetzung
Eine Zulassung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist notwendig.
Bitte setzen Sie sich vor Anmeldung zum Lehrgang zur Abklärung der individuellen Zulassungsvoraussetzungen mit der zuständigen Stelle (Prüfungswesen) in Verbindung.
Ansprechpartner:
Robert Holaschke, Telefon 089 54057-8435, holaschke@remove-this.bvs.de
Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung
Der Nachweis soll vor der Prüfung "Handlungsspezifische Qualifikation" erbracht sein.
Prüfungsgebühren | |
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Grundlegende Qualifikation | 420 EUR |
Handlungsspezifische Qualifikation | 780 EUR |
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil | 200 EUR |
zzgl. Unterkunft und Verpflegung |
Termine der Prüfungen 2021 |
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Prüfung Grundlegende Qualifikation |
vom 15. bis 16. März 2021 |
Änderungen vorbehalten |
Prüfung Handlungsspezifische Qualifikation |
vom 25. bis 26. Januar 2021 (schriftliche Prüfung) |
vom 03. bis 05. Februar 2021 (Fachgespräche) |
Änderungen vorbehalten |
Örtlichkeiten der Prüfungen 2020 |
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Schriftliche Prüfung: |
Grundlegende Qualifikation|Markgrafensaal 91126 Schwabach |
Handlungsspezifische Qualifikation|Markgrafensaal 91126 Schwabach |
Änderungen vorbehalten |
Mündliche Prüfung: |
Handlungsspezifische Qualifikation|BVS Bildungszentrum Nürnberg |
Änderungen vorbehalten |
Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung
Die BVS bietet zur Vorbereitung auf die Prüfung folgende Lehrgänge an:
- Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zu Geprüften Abwassermeistern
- Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zu Geprüften Wassermeistern
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