Das Bild zeigt eine Unterrichtssituation, bei der die Dozentin an der Tafel was erklärt und Schüler die Hände heben.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum ZLV

Zur Zeit werden keine anderen Standorte angeboten.

Der Anmeldezeitraum für den Start im Februar/März ist von Anfang September bis Ende Oktober eines Jahres.
Der Anmeldezeitraum für den Start im Juli/August ist von Mitte Dezember bis Mitte Februar eines Jahres.

 

Eine Anmeldebestätigung erfolgt bis spätestens Ende November.

Die Einladungen werden samt Stundenplan ca. 4 - 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn verschickt.

Den ersten Unterrichtstag entnehmen Sie bitte dem Ihnen übersandten Stundenplan.

Im Basismodul (berufsbegleitend) gibt es keine festen Unterrichtstage. Im Durchschnitt findet 1-2 mal pro Woche Unterricht an Ihrem jeweiligen Lehrgangsort statt. Im Fachmodul (Blockunterricht) findet der Unterricht ganztags von Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 16.00 Uhr statt.

Die Fehlzeiten (z.B. Urlaub, Krankheit, dienstliche Verhinderung) müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Es ist für uns sehr hilfreich, wenn Sie auch uns die Information per E-Mail an lehrgang_zlv@remove-this.bvs.de senden.

Eine Vorabendanreise vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs muss mit dem Bildungszentrum direkt abgeklärt werden. Achtung! Zusätzliche Gebühren werden erhoben. Die Höhe der Kosten ist mit dem jeweiligen Bildungszentrum zu klären.

Die Abmeldung vom Lehrgang muss durch den Arbeitgeber per E-Mail an lehrgang_zlv@remove-this.bvs.de gesendet werden Die Stornogebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung.

Den Antrag können Sie über eine E-Mail an lehrgang_zlv@remove-this.bvs.de stellen.

Für einen Nachteilsausgleich sind die Art der Behinderung bzw. Einschränkung und die einhergehende Beeinträchtigung bei der Fertigung von Prüfungsaufgaben maßgebend.
Wir bitten Sie deshalb, gemäß § 9 Abs. 3 ZLVS, ein aktuelles lehrgangsbezogenes ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes vorzulegen. Aus diesem ärztlichen Zeugnis soll hervorgehen, wie die Behinderung bzw. sonstige Beeinträchtigung die Fertigung von Aufgaben beeinträchtigt und wie dieser Nachteil auszugleichen ist. Das ärztliche Zeugnis soll mit einem bestimmten Urteil abschließen (z. B. Arbeitszeitverlängerung um ... %, etc.). Bitte beachten Sie, dass die Arbeitszeit nur um maximal 50 % der Normalarbeitszeit verlängert werden kann (§ 9 Abs. 1 ZLVS).

Sie erhalten die Einladung ca 2 - 3 Wochen vor der Prüfung. Mit der Einladung erfahren Sie den Prüfungstermin sowie den Prüfungsort.

Eine Notenmitteilung wird dem Arbeitgeber auf Antrag zugeschickt.

Bei Nichtbestehen der Prüfung, senden wir Ihnen auf Antrag die Prüfungsaufgaben als Scan an Ihre private E-Mail Adresse.
Bei Bestehen der Prüfung, kann lediglich ein Termin zur Prüfungseinsicht vereinbart werden.

Das Zertifikat wird nach Abschluss des Fachmoduls schnellstmöglich an Ihren Arbeitgeber versendet.


Ihre Frage ist nicht dabei?

Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter!

Ihre Ansprechpartnerinnen Lehrgang

Silke Decker (Foto: BVS)
Silke Decker
Produktverantwortung
Sandra Harter
Organisation