Ausbildung an der BVS

Nachzertifizierung

Verwaltungsfachwirte


Kurzbeschreibung
Angestellten, die die Fachprüfung II bei der Bayerischen Verwaltungsschule bereits abgelegt haben, wird auf Antrag die Befugnis verliehen, die Berufsbezeichnung  "Verwaltungsfachwirte" zu führen.

Prüfungsabsolvierende der Prüfungsjahrgänge 1992 und später erhalten automatisch zusammen mit ihrem Prüfungszeugnis von der Bayerischen Verwaltungsschule eine entsprechende Urkunde.

Verfahren für die nachträgliche Bezeichnung "Verwaltungsfachwirte"

(Bekanntmachungen der Bayerischen Verwaltungsschule vom 27. April 1992, StAnz Nr. 18/1992)
 
Das Verfahren ist ganz einfach:

  • Sie stellen bei der Bayerischen Verwaltungsschule einen formlosen Antrag. 
  • Ihrem Antrag legen Sie bitte eine Kopie des Prüfungszeugnisses bei, die vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn beglaubigt und mit dessen Anschrift und Behördennummer versehen ist. 
  • Sollten Sie nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, ist die Kopie öffentlich zu beglaubigen und die Zustellungsadresse mitzuteilen. 
  • Nicht vergessen: Dem Antrag ist ein vom Geldinstitut bestätigter Einzahlungsbeleg über die Gebühr von 50 €, zugunsten der Bayerischen Verwaltungsschule auf das Konto IBAN DE75 7002 0270 0015 1941 32 bei der HypoVereinsbank-UniCredit AG, BIC HYVEDEMMXXX, beizulegen.