Ausbildung an der BVS

KFB Jahrgang 2021/2024

Bekanntmachung zum Lehrgang 2021/2024

Die Bekanntmachung vom April 2021.

Informationen zur Anmeldung und Eintragung

Die BVS führt als zuständige Stelle für den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf der Kaufleute für Büromanagement ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

Die Eintragung in dieses Verzeichnis ist gemäß § 35 Berufsbildungsgesetz (BBiG) nur möglich, wenn

  • der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz und der Ausbildungsordnung entspricht, 
  • die persönliche und fachliche Eignung (Ausbildereignung) sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden vorliegen und
  • für Auszubildende unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 JArbSchG vorliegt.

Die Eintragung ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung der Auszubildenden zur Abschlussprüfung.

Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse mit den erforderlichen Anlagen sowie der Anmeldung zum Lehrgang sollte bis zum 16. Juli 2021 bei der BVS eingegangen sein.

Bitte legen Sie bei den Eintragungsunterlagen Ihren Ausbildernachweis in Kopie bei bzw. füllen Sie die Angaben zur Ausbildungsleitung unter Punkt III. vollständig aus, damit wir ggf. Ihre Befreiung schnellstmöglich prüfen können.

Wir bitten Sie, den Antrag auf Eintragung sowie die Anmeldung zum Lehrgang erst dann der BVS zuzuleiten, wenn Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass der Antrag erst bei Vorlage der vollständigen Unterlagen bearbeitet werden kann.

Berufsausbildungsvertrag

Berufsausbildungsvertrag (Muster)
Anlage 1 zum Berufsausbildungsvertrag (Wahlqualifikationen)

Wir bitten Sie, bei der Vorlage des Berufsausbildungsvertrages insbesondere Folgendes zu beachten:

  • Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit ist anzugeben (siehe auch §§ 4, 8 und § 11 JArbSchG).
  • Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 BBiG ist in den Ausbildungsverträgen die Dauer des Erholungsurlaubs anzugeben. Die Anzahl der Werk- bzw. Arbeitstage muss konkret pro Kalenderjahr angegeben werden. Im letzten Kalenderjahr der Ausbildung ist der Urlaub für den Zeitraum vom 01.01. - 31.08. auszuweisen. Aufgrund des Bundesurlaubsgesetzes ergibt sich nunmehr für diesen Zeitraum (01.01.2024 - 31.08.2024) ein Urlaubsanspruch von 20 Ausbildungstagen. Sollten die Auszubildenden zu Beginn des letzten Kalenderjahres der Ausbildung noch nicht 18 Jahre alt sein, ist für den gleichen Zeitraum aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes ein Erholungsurlaub von 21 Ausbildungstagen zu gewähren.
  • Dem Berufsausbildungsvertrag ist die Anlage 1 beizufügen, in der gem. § 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BüroMKfAusbV zwei Wahlqualifikationen ausgewählt werden.

Ausbildendeneignung

Mit der neuen Ausbildereignungsverordnung vom 21. Januar 2009 wird ab 1. August 2009 grundsätzlich wieder der Nachweis der Ausbildendeneignung gefordert.

Die Ausbildungsleiungen müssen in Zukunft somit wieder den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung erbringen, zum Beispiel in Form des Besuchs eines Ausbilderseminars in Verbindung mit der entsprechenden Prüfung.

Die Verordnung sieht eine Befreiung vor, wenn Sie

  • schon einen Ausbildendennachweis haben. Dann gilt dieser selbstverständlich weiterhin.
  • in der Zeit vor dem 1. August 2009 als verantwortliche Ausbildende der BVS benannt waren und aufgrund der Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung den Nachweis der Ausbildendeneignung nicht erbringen mussten – unabhängig davon, ob die Auszubildende, die Sie derzeit betreuen, die Ausbildung abgeschlossen haben.


Die BVS wird den Ausbildungsleitungen, die nach der neuen Ausbildereignungsverordnung den Nachweis der Ausbildendeneignung nicht zu erbringen haben, eine Bescheinigung über die Befreiung ausstellen. Diese erhalten Sie automatisch nach der Prüfung aller Eintragungsunterlagen.

Eine Befreiung aufgrund des Abschlusses als Diplomverwaltungswirte (FH) oder Verwaltungsfachwirte (BL II) kann nicht erteilt werden.

Fragen zur Ausbildendeneignung beantwortet Ihnen:
Sandra Matschl, matschl@remove-this.bvs.de, 089 54057-8514

Ausbildungsmaßnahmen

Die BVS bietet für die Berufsausbildung zu Kaufleuten für Büromanagement als dienstbegleitende Unterweisung einen dreijährigen Ausbildungslehrgang (KFB) an, der aus sieben Abschnitten (= Volllehrgänge) besteht und insgesamt 17 Wochen mit 540 Unterrichtsstunden umfasst. Diese sieben Volllehrgänge finden voraussichtlich im BVS-Bildungszentrum München ohne Unterkunft und Verpflegung statt.

Der Berufsschulunterricht und die Volllehrgänge der BVS wurden so koordiniert, dass der Lehrstoff nicht in derselben Weise zweimal von verschiedenen Ausbildungseinrichtungen dargeboten wird. Eine zeitliche Überscheidung der BVS mit der Berufsschule ist bei wöchentlichem Unterricht im Umfang bis zu vier Wochen pro Jahr möglich. In den Lehrgängen der BVS werden für die Wahlqualifikationen Nummern 6 bis 10 die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes vermittelt. Darüber hinaus können die Auszubildenden in einem zweiwöchigen Lehrgang ihre, in der Berufsschule erworbenen, kaufmännischen Kenntnisse in einem Lernbüro vertiefen.

Zeitliche Gliederung

Hier finden Sie die zeitliche Gliederung für den Ausbildungslehrgang 2021/2024.

Erstellung des Ausbildungsplans

Der Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags und muss die individuelle zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung aufzeigen. Dieser muss den Auszubildenden entweder am Tag des Vertragsabschlusses oder am ersten Ausbildungstag ausgehändigt werden.

Für Ihre Planung: 

  • Die vorgegebenen Zeiträume sind lediglich Empfehlungen. In einem angemessenen Verhältnis dürfen Sie die Zeiten selbstverständlich kürzen bzw. verlängern.
  • Urlaub der Auszubildenden muss bei der Planung nicht berücksichtigt werden.
  • Im ersten Ausbildungsjahr findet der 1. Volllehrgang mit 3 und der 2. Volllehrgang mit 2 Blockwochen statt.
  • Die voraussichtlichen Termine der gestreckten Abschlussprüfung werden noch bekannt gegeben. Wir bitten Sie dann, darauf zu achten, dass den Auszubildenden bereits vor den jeweiligen Prüfungsteilen sämtliche notwendigen Ausbildungsinhalte (gemäß Ausbildungsplan) vermittelt werden.

Unterkunft und Verpflegung

Unterkunft und Verpflegung ist für die Lehrgänge in München derzeit nicht vorgesehen.

Sollten Sie für Ihre Auszubildenden am Lehrgangsort eine Unterkunft sowie Verpflegung benötigen, bitten wir dies zeitnah selbst zu organisieren. Hier finden Sie Übernachtungsmöglichkeiten und Hotels in der Nähe.

Unterrichtsbefreiung

Hier gelten die Vorschriften über Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung entsprechend. Den Antrag müssen die Auszubildenden mit dem Einverständnis der Ausbildungsleitung bei den örtlichen Ansprechpartnern rechtzeitig einreichen. Die Lehrbeauftragten sind hierfür nicht zuständig.

Dienst- und Arbeitsunfähigkeit

Wenn Teilnehmende krank sind und am Unterricht deshalb nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte unverzüglich die örtlichen Ansprechpartner. Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, reichen Sie bitte ein ärztliches Zeugnis nach. Alle Abwesenheiten werden im Unterrichtstagebuch vermerkt und den Ausbildungsbehörden am Ende des Lehrgangs mitgeteilt.

Sonstige Unterrichtsversäumnisse und Verspätungen

In diesen Fällen müssen die Lehrgangsteilnehmenden eine schriftliche Erklärung nachreichen, aus der Dauer und Gründe der Versäumnisse hervorgehen.

Smartes Ausbildungsmittel

Die überbetriebliche Ausbildung zu Kaufleuten für Büromanagement vermittelt eine hohe Technikkompetenz. Die logische und zeitgemäße Konsequenz ist die Arbeit mit digitalen Vorschriften und Lerninhalten auf einem modernen Arbeitsmittel. Die notwendigen Unterrichtsmaterialien (Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Bayern – VSV On-Click) sind deshalb digital abrufbar.

Die Ausbildenden müssen den Auszubildenden ein smartes Ausbildungsmittel (Ausbildungsmittel gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG) zur Verfügung stellen.
Sofern zwischen Ausbildenden und Auszubildenden die Überlassung des Gerätes geregelt und dokumentiert werden soll, stellen wir Ihnen auf unserer Homepage eine Überlassungsvereinbarung als Beispiel zur Verfügung.

Die Mindest-Anforderungen für die KFB-Notebooks werden sein:

  • CPU: Intel Core-i oder AMD Ryzen
  • Arbeitsspeicher: min. 8 GB RAM
  • Display: Full-HD, 1920 x 1080 Pixel
  • Office: aktuelles Microsoft Office-Paket bzw. Microsoft Office 365
  • unterstütztes Windows-Betriebssystem: Windows 10 und Windows 11

Mit dem Boorberg Verlag wurde zwischenzeitlich an einer Weiterentwicklung der digitalen VSV gearbeitet. Diese ist dann von Arbeitgeberseite auf den eigenen Notebooks vor dem 1.VL zu installieren.

Zu klären ist dann von Arbeitgeberseite mit dem Verlag, welche Mail-Adressen hierfür genutzt werden sollen (private oder geschäftl. Mail-Adressen) und wie abgerechnet wird.

Lehrbücher

Ziel der BVS ist es, alle Auszubildenden vollständig mit den für die Ausbildung notwendigen und aktuellen Lehrbüchern auszustatten. Für die Ausbildung zu Kaufleuten für Büromanagement werden die Lehrbücher in diesem Lehrgang in Printform zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür sind in den Lehrgangsgebühren bereits enthalten.

Aufsichtsarbeiten

Der Klausurenplan wird vor Lehrgangsbeginn bekannt gegeben.

VSV

Die für die überbetriebliche Ausbildung notwendige Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Bayern – VSV – wird digital angeboten. Über die Bestellmodalitäten, die Kosten und die Verfahrensweise werden Sie rechtzeitig gesondert informiert.

Hilfsmittelbestimmungen

Nachteilsausgleich

Schwerbehinderte Lehrgangsteilnehmer können für die Prüfung und Fertigung von Aufsichtsarbeiten eine Arbeitszeitverlängerung beantragen. Wir bitten Sie, Anträge mit den erforderlichen Unterlagen (Schwerbehindertenausweis und ärztliches Gutachten, aus dem sich die Dauer der Arbeitszeitverlängerung in Prozent ergibt) rechtzeitig vorher einzureichen. Über das Ausmaß der Arbeitszeitverlängerung wird eine Bestätigung ausgestellt. Diese Bestätigung ist der aufsichtsführenden Person jeweils vorzulegen.

Führung des Berichtshefts

Wir weisen darauf hin, dass die in § 5 Abs. 3 BüroMKfAusbV vorgeschriebene Führung des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft – Muster) eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung ist (vgl. § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Die BVS wird die Ausbildungsnachweise stichprobenartig prüfen.

Das Berichtsheft ist vom Auszubildenden fortlaufend und gewissenhaft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Der Ausbildungsleiter hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen. Beim Wechsel der Ausbildungsstelle bzw. des Sachgebietes hat der Auszubildende diesen Nachweis zu unterzeichnen und unmittelbar dem Ausbildungsleiter zur Kenntnis vorzulegen.

Zulassung zur Prüfung

Als zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf der Kaufleute für Büromanagement haben wir die Aufgabe, die Voraussetzungen für die Zulassung zu den  Abschlussprüfungen Teil 1 und 2 zu prüfen (§§46, 44 BBiG, §§ 16, 13 b POKfB).

Damit wir diese Aufgabe erfüllen und insbesondere das Zurücklegen der Ausbildungszeit beurteilen können, bitten wir die zuständigen Ausbilder, uns zukünftig auffallend hohe Fehlzeiten der Auszubildenden zu melden.

Zu melden sind also Fehlzeiten ab 10 % der bisherigen Arbeitstage jeweils zu folgenden Stichtagen:

Für die Abschlussprüfung Teil 1:   30.09. des Vorjahres
Für die Abschlussprüfung Teil 2:   30.11. des Vorjahres

Soweit die Zulassung gefährdet ist, werden die Auszubildenden und die zuständigen Ausbilder unsererseits informiert, über die Zulassung der gemeldeten Auszubildenden entscheidet die BVS im Einzelfall.

Abschlussprüfung Teil 1

Informationstechnisches Büromanagement

Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben computergestützt bearbeiten und nachweisen, dass er im Rahmen eines ganzheitlichen Arbeitsauftrages Büro- und Beschaffungsprozesse organisieren und kundenorientiert bearbeiten kann. Dabei soll er zeigen, dass er unter Anwendung von Textverarbeitung sowie Tabellenkalkulation recherchieren, dokumentieren und kalkulieren kann.

Gewichtung: 25 %
Prüfungszeit: 120 Minuten (schriftlich, computergestützt)

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung wird nach 18 Monaten durchgeführt. Eine Zwischenprüfung entfällt dadurch.

Abschlussprüfung Teil 2

Kundenbeziehungsprozesse

Komplexe und berufstypische Arbeitsaufträge zur handlungsorientierten Bearbeitung.

Gewichtung: 30%
Prüfungszeit: 150 Minuten (schriftlich)

Wirtschafts- und Sozialkunde

Fallbezogene Aufgaben zu allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen der Berufs- und Arbeitswelt.

Gewichtung: 10 %
Prüfungszeit: 60 Minuten (schriftlich)

Fachaufgabe in der Wahlqualifikation

Der Prüfling soll nachweisen, dass er

  • berufstypische Aufgabenstellungen erfassen, Probleme und Vorgehensweisen erörtern sowie Lösungswege entwickeln, begründen und reflektieren,
  • kunden- und serviceorientiert handeln,
  • betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge planen, durchführen und auswerten sowie
  • Kommunikations- und Kooperationsbedingungen berücksichtigen

kann.

Gewichtung: 35 %
Prüfungszeit: 20 Minuten (mündlich)

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung wird voraussichtlich im Zeitraum zwischen April und Juli 2022 durchgeführt. 

Lehrgangsbestätigung

Während der dreijährigen Ausbildung sind grundsätzlich alle Aufsichtsarbeiten zu bearbeiten. Eine Lehrgangsbestätigung über den gesamten Ausbildungslehrgang und den Notendurchschnitt aller bearbeiteten Aufsichtsarbeiten wird von der BVS am Ende der dreijährigen Ausbildungszeit ausgestellt und zusammen mit dem Zeugnis an die Ausbildungsbehörde versandt. Der Lehrgang ist dann erfolgreich abgeschlossen, wenn die/der Auszubildende mindestens 14 der 18 vorgeschriebenen Aufsichtsarbeiten mit einem Notendurchschnitt von nicht schlechter als 50 Punkte bearbeitet hat. Die Noten und die Anzahl der bearbeiteten Aufsichtsarbeiten haben jedoch keinen Einfluss auf die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Anerkennung der Ausbildung als erste Prüfung

Für die Eingruppierung erkennt der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) die Ausbildung generell als gleichwertig mit der Ersten Prüfung i.S.d. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 6 Entgeltordnung TVöD (VKA) an, wenn

  • der Lehrgang an der BVS erfolgreich abgeschlossen wurde (Teilnehmer muss in 14 von 18 Leistungsnachweisen=Klausuren mindestens den Notendurchschnitt „ausreichend“ = 50 Punkte erreicht haben)
  • die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde und
  • die Wahlqualifikationen 9 und 10 gewählt wurden.  

Sofern andere Wahlqualifikationen gewählt wurden, die sonstigen Voraussetzungen jedoch erfüllt sind, ist auch ohne die Fachprüfung I eine Eingruppierung ab Entgeltgruppe 5 bis Entgeltgruppe 9a möglich, wenn eine der gewählten Wahlqualifikationen entsprechende Tätigkeit ausgeübt wird.

Zulassung zum Beschäftigtenlehrgang (BL) II

Ohne zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen kann zum BL II zugelassen werden, wenn

  • der Lehrgang an der BVS erfolgreich abgeschlossen wurde (Teilnehmer muss in 14 von 18 Leistungsnachweisen=Klausuren mindestens den Notendurchschnitt „ausreichend“ = 50 Punkte erreicht haben)
  • die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde und
  • die Wahlqualifikationen 9 oder 10 gewählt wurden. 

Berufsschulzuordnung

Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass die Auszubildenden zum Kaufmann/zur Kauffrau für Büromanagement ihre örtliche Sprengelberufsschule besuchen. Welche Ihre zuständige Sprengelberufsschule ist, können Sie der Internetseite des Bayerischen Kultusministeriums entnehmen. Dabei richtet sich die Zugehörigkeit grundsätzlich nach dem Sitz der Ausbildungsstätte (nicht nach dem Wohnort des Auszubildenden!).
Die Sprengelberufsschulen für die Ausbildungsstätten in Oberbayern finden Sie hier

Wichtige Information

Die Anmeldung bei der Berufsschule muss gesondert erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre zuständige Berufsschule.