FAQ
An den Arbeitgeber, da die Laptops nicht von uns gestellt wurden.
Der 2. Volllehrgang findet im Berufsförderungswerk in Kirchseeon statt.
Jeder Teilnehmer ist einer Phase zugeordnet. Entweder Phase 1 oder Phase 2.
Nein, Leistungsnachweise können nicht nachgeschrieben werden.
Nachdem die Leistungsnachweise korrigiert an uns zurückgeschickt wurden, versenden wir eine Notenmitteilung an die Ausbildungsleitungen.
Die Leistungsnachweise des vorherigen Volllehrgangs werden in den Klassenfächern im Bildungszentrum hinterlegt. Die jeweiligen Klassensprecher können sich an der Rezeption die Schlüssel für die Fächer abholen und sind dafür verantwortlich die Leistungsnachweise vertraulich auszuteilen.
Das genaue Datum, die Uhrzeit und den Prüfungsort erfahren Sie mit der Zulassung, die wir Ihnen ca. 3 Wochen vor der Prüfung zuschicken.
Nein, die Geräte, die Sie zur Abschlussprüfung Teil 1 benötigen, werden von der BVS zur Verfügung gestellt.
Ja, auf den Laptops befindet sich ein gängiges MS-Office-Paket, sowie alle Dateien, die Sie zur Bearbeitung der Prüfungsaufgaben benötigen. Sie erhalten vor der Prüfung ein paar Minuten Zeit, um sich mit dem Gerät vertraut zu machen.
Nein, Sie müssen warten bis die Prüfungszeit offiziell beendet ist.
Für die Eingruppierung erkennt der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) die Ausbildung generell als gleichwertig mit der Ersten Prüfung i.S.d. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 6 Entgeltordnung TVöD (VKA) an, wenn
- der Lehrgang an der BVS erfolgreich abgeschlossen wurde (Teilnehmer muss in 14 von 18 Leistungsnachweisen=Klausuren mindestens den Notendurchschnitt „ausreichend“ = 50 Punkte erreicht haben)
- die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde und
- die Wahlqualifikationen 9 und 10 gewählt wurden.
Sofern andere Wahlqualifikationen gewählt wurden, die sonstigen Voraussetzungen jedoch erfüllt sind, ist auch ohne die Fachprüfung I eine Eingruppierung ab Entgeltgruppe 5 bis Entgeltgruppe 9a möglich, wenn eine der gewählten Wahlqualifikationen entsprechende Tätigkeit ausgeübt wird.
Grundsätzlich ist dies möglich. Über die Zuteilung der Prüflinge auf die Prüfer wird innerhalb der Komission entschieden. Die Besetzung der Komission wird nicht bekanntgegeben.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter!
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