Ausbildung an der BVS

VFA-K Abschlussprüfung 2024

Bekanntgabe des 3. Prüfungsbereichs zur VFA-K Abschlussprüfung 2024/I

Sehr geehrte Teilnehmende,

an dieser Stelle informieren wir Sie am 03.05.2024 um 16:00 Uhr über den Schwerpunkt des dritten Prüfungsbereiches der Abschlussprüfung 2024/I.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Prüfung!

Rechtsstand

Rechtsstand der VSV ist die199. Ergänzungslieferung.

Dieser Rechtsstand ist für die VFA-K Abschlussprüfung 2024 verbindlich! Dieser gilt auch für die Wiederholungsprüfung im November 2024.

Bitte sortieren Sie keine weiteren Ergänzungslieferungen ein!

Prüfungsergebnis

Das Prüfungsergebnis wird Ihrem Ausbildungsleiter voraussichtlich Mitte/Ende August 2024 geschickt.

Wir bitten Sie, vorab nicht bei uns anzurufen. Wir können vorab keine Auskunft zu den Ergebnissen geben.

Termine
schriftlicher Teil 7. und 8. Mai 2024
praktischer Teil 13. Mai bis 5. Juli 2024 (einschließlich Pfingstferien)
Ergänzungsprüfung 23. bis 26. Juli 2024
Prüfungsorte und Prüfungszeitraum
schriftlich Bayreuth, München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg, BFW München, BFW Nürnberg, BFW Würzburg
fachpraktisch Augsburg (voraussichtlich 13. bis 21. Mai 2024)
  München (voraussichtlich 22. Mai bis 7. Juni 2024)
  Nürnberg (voraussichtlich 5. bis 21. Juni 2024)
  Regensburg (voraussichtlich 24. Juni bis 2. Juli 2024)
  BFW München (voraussichtlich 8. und 9. Juli 2024)
  BFW Nürnberg (voraussichtlich 3. und 4. Juli 2024)
  BFW Würzburg (voraussichtlich 5. Juli 2024)

Bitte beachten Sie, dass es bei den Prüfungsorten sowie Prüfungszeiten jederzeit Änderungen geben kann.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungsanmeldung wurde bereits mit der Anmeldung zum Lehrgang vorgenommen! Jeder Auszubildende, der die Lehrgänge der BVS besucht, muss nicht mehr gesondert angemeldet werden. Externe Prüfungsteilnehmer verweisen wir auf die „Bekanntmachungen Prüfung 2024", die wir Anfang des Jahres 2024 im Staatsanzeiger und auf dieser Webseite veröffentlichen.

Berichtsheft – Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung

Das Führen des Berichtshefts ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung. Das Berichtsheft muss lückenlos geführt werden.
Es ist nicht erforderlich, dass

  • das Berichtsheft täglich geführt wird
  • der Stundenplan von Berufsschule und BVS eingetragen wird
  • das Berichtsheft zur Abschlussprüfung mitgebracht wird.

Im Januar 2024 wird die zuständige Stelle Stichproben einfordern. In diesem Fall erhält der Ausbildungsleiter ein Anschreiben mit der Bitte, das Berichtsheft, unverzüglich bei uns vorzulegen.

Zulassung zur Abschlussprüfung

Die Zulassungen erhalten die Teilnehmenden zu Beginn des 6. Vollehrgangs bzw. über die Berufsförderungswerke. Die Ausbildungsbehörden erhalten keine zusätzlichen Kopien. Die Prüfungszulassung enthält wichtige Hinweise, Termine und den Ort der Prüfungsteile.

Prüfungsbereiche der schriftlichen Prüfung (§ 18 POVFA-K)

Am letzten Tag des Abschlusslehrgangs (03.05.2024) wird der Schwerpunkt des 3. Prüfungsbereichs (Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren) bekanntgegeben!

Hilfsmittel

Zugelassene Hilfsmittel sind das Grundwerk der VSV, die Formelsammlung und ein nicht programmierbarer Taschenrechner.

Rechtsstand der VSV ist die 199. Ergänzungslieferung!
Dieser Rechtsstand ist für die VFA-K Abschlussprüfung 2024 verbindlich! Dieser gilt auch für die Wiederholungsprüfung im November 2024.
Bitte sortieren Sie keine weiteren Ergänzungslieferungen ein!

Für die zulässigen Kommentierungen lesen Sie bitte hier.

Rücktritt, Krankheit, Versäumnis

Bitte informieren Sie umgehend die Geschäftsstelle, wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können!

Bei Krankheit benötigen wir ein ärztliches Attest (§ 30 POVFA-K), das spätestens am Prüfungstag ausgestellt wurde. Alle weiteren Informationen zum Ablauf erhalten Sie durch die Geschäftsstelle.

Arbeitszeitverlängerung

Sollten Sie einen Nachteilsausgleich aufgrund einer Behinderung oder ärztlich attestierten Beeinträchtigung, welche die Fertigung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt, haben, können Sie eine Verlängerung der Normalzeit aufgrund eines ärztliches Attests bei der BVS beantragen (§ 21 POVFA-K).

Wir bitten Sie, falls erforderlich, sich spätestens bis zum Abschlusslehrgang im April 2024 unter zustaendige.stelle@remove-this.bvs.de zu melden. Alle Teilnehmer, die bereits für die Klausuren die Verlängerung haben, haben diese selbstverständlich OHNE weitere Veranlassung auch bei der Prüfung!

Ergänzungsprüfung ab dem 23. Juli 2024

Sollten Sie im schriftlichen Teil zweimal die Note mangelhaft erzielt haben, haben Sie die Prüfung nicht bestanden, sind aber auch noch nicht durchgefallen. Sie haben die Chance in einem 15-minütigen mündlichen Ergänzungsgespräch eine der beiden Noten zu verbessern.

Sollten Sie an der mündlichen Ergänzungsprüfung teilnehmen, wird Ihr Ausbildungsleiter ca. eine Woche vor dem Prüfungstermin angerufen. Dieser erhält dann von uns schnellstmöglich alle Unterlagen zur Prüfung.

Die Ergänzungsprüfung ist freiwillig, Sie müssen einen Antrag stellen, wenn Sie teilnehmen möchten. Diesen erhält Ihr Ausbildungsleiter mit den Unterlagen zur Ergänzungsprüfung.

Nehmen Sie nicht an der Ergänzungsprüfung teil, ist die Prüfung mit zweimal mangelhaft nicht bestanden.

Freistellung für die Prüfungsvorbereitung

Nach § 12a Abs. 1 TVAöD müssen Auszubildende für die Prüfungsvorbereitung bis zu fünf Tage freigestellt werden.
Der Freistellungsanspruch verkürzt sich jedoch auf den Mindestanspruch von zwei Ausbildungstagen, wenn für die Auszubildenden die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung besonders zusammengefasst wird (§ 12 a Abs. 2 TVAöD).
Auszubildende die am 6. Volllehrgang der BVS teilnehmen, haben demnach lediglich den Mindestanspruch von zwei Ausbildungstagen.

Nichtbestehen

Sollten Prüflinge nicht bestanden haben, erhalten diese anstatt eines Zeugnisses einen Nichtbestehensbescheid (§ 28 POVFA-K). Diese werden zeitgleich mit den Zeugnissen verschickt.

Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 29 POVFA-K). Das Ausbildungsende verlängert sich auf Ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung (§ 21 Abs. 3 BBiG). Die nächstmögliche Prüfung findet im November 2024 statt.

Akteneinsicht

Prüflinge haben das Recht, ihre bearbeiteten Prüfungsaufgaben nach Aushändigung des Zeugnisses einzusehen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme. Die Einsicht findet in der Geschäftsstelle der BVS, Ridlerstraße 75, 80339 München statt.

Für die Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an zustaendige.stelle@remove-this.bvs.de.

Ansprechpartner Prüfung / Zuständige Stelle

Melanie Weiser hat lange dunkelbraune schulterlange Haare und braune Augen. Sie lächelt in die Kamera.
Melanie Weiser
Produktverantwortung
Eine junge Frau mit langen blonden Haaren und blauen Augen lächelt in Richtung Betrachter.
Katharina Haberstumpf
Organisation