Ausbildung an der BVS

Meister-BaföG – Förderung des Beschäftigtenlehrgangs II

Nach einem Rundschreiben des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom Juli 2008 besteht für die Teilnehmenden des BL II und die Absolvierenden der Prüfung zu Verwaltungsfachwirten grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

Voraussetzung ist allerdings, dass die Gebührenschuld von den Teilnehmenden selbst getragen werden. Weil nach der Gebührensatzung der BVS der Arbeitgeber Gebührenschuldner ist, kommt eine Förderung aber auch in Betracht, wenn diesem von Beschäftigten Gebühren oder Teile daran erstattet werden. Nähere Informationen erhalten Sie von den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungsbehörden.