Das Bild zeigt eine Unterrichtssituation, bei der die Dozentin an der Tafel was erklärt und Schüler die Hände heben.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum VFA-K

Voranmeldungen sind bis 30. April des jeweiligen Jahres möglich. Z.B. Jahrgang 2023-2026 bis 30. April 2023.
Die verbindliche Anmeldung sollte immer bis Ende Juni vorliegen.

  • Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  • die Anmeldung zum Lehrgang und den Prüfungen
  • die Kopie des Berufsausbildungsvertrags
  • der ausgefüllte Ausbildungsplan mit sachlicher und zeitlicher Gliederung
  • Nachweis der Ausbildereignung (AdA und berufliche Qualifikation)
  • bei Minderjährigen die Kopie der Erstuntersuchung.

Vorlagen sind auf unserer Homepage unter jedem Jahrgang unter "Wichtige Dateien" zu finden.

Sobald ihr Auszubildender bei uns erfolgreich angemeldet wurde erhalten Sie eine Anmeldebestätigung zugesandt.

Nein, die Anmeldung bei der Berufsschule muss gesondert durch die Ausbildungsbehörde erfolgen.

Für die Abmeldung reicht eine E-Mail an vfak@remove-this.bvs.de und zustaendige.stelle@remove-this.bvs.de. Die Abmeldung bei der Berufsschule muss gesondert durch die Behörde erfolgen. Die Stornogebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung.

Im November können wir erst mitteilen, in welche Phase des 1. Volllehrgangs die Teilnehmenden zugewiesen werden, da wir bei der BVS-​Klassenbildung die Berufsschulklassen berücksichtigen. Wichtig für Ihre Planung: Die Zuordnung zur Phase kann vom 1. zum 2. und 5. Volllehrgang variieren.

Die Einladung erhalten Sie 6 - 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, Ausnahme 1.Volllehrgang ca. 4 Wochen.

Eine Vorabendanreise vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs muss mit dem Bildungszentrum direkt abgeklärt werden. Achtung! Zusätzliche Gebühren werden erhoben. Die Höhe der Kosten ist mit dem jeweiligen Bildungszentrum zu klären.

Für die Verpflegung unterscheiden wir zwischen Anreisetag, Abreisetag und Vollverpflegungstage. Der Anreisetag setzt sich zusammen aus Mittagessen + Nachmittagskaffee + Abendessen. Der Abreisetag setzt sich zusammen aus Frühstück + Vormittagskaffee + Mittagessen. Der Vollverpflegungstag setzt sich zusammen aus Frühstück+ Vormittagskaffee + Mittagessen + Nachmittagskaffee + Abendessen. Die Einzelpreise können Sie dem Gebührenverzeichnis entnehmen.

Den Antrag können Sie über eine E-Mail an zustaendige.stelle@remove-this.bvs.de stellen.

Für einen Nachteilsausgleich sind die Art der Behinderung bzw. Einschränkung und die einhergehende Beeinträchtigung bei der Fertigung von Prüfungsaufgaben und Leistungsnachweisen maßgebend. Wir bitten Sie deshalb, gemäß § 22 Abs. 3 POVFA-K, ein aktuelles lehrgangsbezogenes ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes vorzulegen. Aus diesem ärztlichen Zeugnis soll hervorgehen, wie die Behinderung bzw. sonstige Beeinträchtigung die Fertigung von Aufgaben beeinträchtigt und wie dieser Nachteil auszugleichen ist.
Das ärztliche Zeugnis soll mit einem bestimmten Urteil abschließen (z.B. Arbeitszeitverlängerung um ... %, Bearbeitung der Aufgaben am Laptop, etc.).
Bitte beachten Sie, dass die Arbeitszeit nur um maximal 50% der Normalarbeitszeit verlängert werden kann (§ 22 Abs. 1 POVFA-K).
Der Nachteilsaufgleich gilt nur für die Bayerische Verwaltungsschule, bei der Berufsschule müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen.

Im VFA-K gibt es keine Mindestanzahl an Klausuren. Die Noten der Leistungsnachweise (Übungsklausuren) im VFAK haben keinen Einfluss auf das Bestehen bzw. auf die Zulassung zur Abschlussprüfung. Sie dienen lediglich zur Ermittlung des Ausbildungsstandes.

Nein, Leistungsnachweise können nicht nachgeschrieben werden.

Die Leistungsnachweise erhalten Sie in der Regel im nächsten Volllehrgang korrigiert zurück.

Für die Zwischenprüfung erhalten Sie die Prüfungseinladung im 3. Volllehrgang ausgehändigt. Für die Abschlussprüfung erhalten Sie die Prüfungseinladung im 6. Volllehrgang ausgehändigt. Auf diesem Zulassungsschreiben ist auch Ihr individueller Termin für die fachpraktische Abschlussprüfung ersichtlich.

Nach der schriftlichen Abschlussprüfung findet bis Mitte Juli die fachpraktische Prüfung statt. Danach erfolgt eine Erste Notenauswertung für die Ergänzungsprüfung. Diese findet immer Ende Juli/Anfang August statt.
Erst danach können die Zeugnisse erstellt und unterschrieben werden.
Der Versand erfolgt immer so schnell wie möglich.


Ihre Frage ist nicht dabei?

Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter!

Ihre Ansprechpartner Lehrgang

Eine junge blonde langhaarige Frau mit Brille lächelt mit leicht geneigtem Kopf.
Nicole Lindner
Produktverantwortung
Ein Mann mit dunklen kurzen nach hinten gekämmten Haaren lächelt leicht. Er hat braune Augen und trägt ein hellblaues Hemd.
Gerhard Dörfler
Organisation
Eine Frau mittleren Alters blickt mit blauen Augen Richtung Kamera. Sie hat schulterlange dunkelbraune, leicht gelockte Haare und trägt einen beigefarbenen Pullover.
Monika Franzel
Organisation
Eine junge Frau mit Brille und kurzen dunkelblonden nach hinten gekämmten Haaren lächelt.
Katja Pödtke
Organisation
BVS Mitarbeiterin Saskia Peccolo (Foto: Kerstin Müller)
Saskia Wagner
Organisation
Marcus Weinfurtner
Organisation

Ansprechpartner Prüfung / Zuständige Stelle

Melanie Weiser hat lange dunkelbraune schulterlange Haare und braune Augen. Sie lächelt in die Kamera.
Melanie Weiser
Produktverantwortung
Eine junge Frau mit langen blonden Haaren und blauen Augen lächelt in Richtung Betrachter.
Katharina Haberstumpf
Organisation